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Altersvorsorgedepot: Was der Riester-Nachfolger für dich bedeutet

Autorenbild: Elisa Hippert
Elisa Hippert
18. Sept.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Okt.

Ab dem 1. Januar 2027 kannst du keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. An seine Stelle tritt das Altersvorsorgedepot. Darin legst du dein Geld staatlich gefördert und ohne Garantiezwang zum Beispiel in ETFs an. Pro Jahr gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, du kannst sie aber in das neue System übertragen.

Von Elisa Hippert, Versicherungsmaklerin (§ 34d GewO, IHK) und Finanzcoach für Familien in Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis.

Ist das Altersvorsorgedepot schon beschlossen?

Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte kommen ab Januar 2027 auf den Markt.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Depot für deine private Altersvorsorge, das der Staat mit Zulagen fördert. Anders als bei Riester musst du keine Beitragsgarantie mehr haben. Dein Geld kann also vollständig am Kapitalmarkt arbeiten, zum Beispiel in einem breit gestreuten ETF.

Riester hat viele enttäuscht. Die Kosten waren hoch, die Rendite war niedrig, und kaum jemand hat seinen Vertrag wirklich verstanden. Das lag vor allem an der Pflicht, die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Dadurch durfte nur ein kleiner Teil in Aktien fließen.

Wer trotzdem Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit Garantie wählen. Sie sichern dann 80 oder 100 Prozent der Beiträge ab.

Was ändert sich gegenüber Riester?

Mehr Renditechancen: Die Garantiepflicht fällt weg. Du entscheidest selbst, wie viel Sicherheit du brauchst.

Kostendeckel: Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten. Dessen Kosten sind auf 1 Prozent im Jahr begrenzt. Abschlusskosten werden über die Laufzeit verteilt statt am Anfang abgezogen.

Mehr Menschen dürfen mitmachen: Neben Angestellten und Beamt:innen werden jetzt auch Selbstständige und Freiberufler:innen gefördert.

Flexiblere Auszahlung: Du kannst dir zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent auf einmal auszahlen lassen. Den Rest bekommst du entweder als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Was dann noch übrig ist, wird vererbt.

Späterer Start der Auszahlung: Bei neuen Verträgen beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 Jahren. Bei Riester war das oft schon mit 62 möglich.

Wie viel Förderung gibt es?

Grundzulage: Auf die ersten 360 Euro, die du im Jahr selbst einzahlst, legt der Staat 50 Prozent drauf. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent. Das sind maximal 540 Euro im Jahr.

Kinderzulage: Für jedes Kind gibt der Staat einen Euro für jeden Euro, den du einzahlst, bis zu 300 Euro im Jahr. Mit 25 Euro im Monat bekommst du für ein Kind also schon die volle Kinderzulage.

Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro.

Ein Beispiel: Du zahlst 30 Euro im Monat ein, also 360 Euro im Jahr, und hast ein Kind. Dann bekommst du 180 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Aus deinen 360 Euro werden 840 Euro, bevor dein Geld überhaupt Rendite gemacht hat.

Warum lohnt sich das besonders für Familien?

Weil die Zulagen gerade kleine Beiträge stark aufwerten. Viele Familien haben nicht viel Spielraum im Budget. Genau da wirkt die Förderung am stärksten. Das gilt besonders für Alleinerziehende und für den Elternteil, der wegen der Kinder in Teilzeit arbeitet und deshalb weniger Rentenansprüche sammelt.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Nichts, solange du nichts tust. Verträge, die du vor 2027 abgeschlossen hast, laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Du kannst sie aber in das neue System übertragen. Deine bisherigen Zulagen bleiben dabei erhalten.

Bei einem Wechsel darf dein alter Anbieter höchstens 150 Euro verlangen. Läuft dein Vertrag schon fünf Jahre oder länger, ist die Übertragung für dich dort kostenlos. Der neue Anbieter darf zusätzlich eine einmalige Pauschale von höchstens 150 Euro berechnen.

Wichtig: Kündige deinen Riester-Vertrag nicht einfach. Eine Kündigung gilt als förderschädlich. Dann musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Was du jetzt tun kannst

Du musst nicht sofort handeln. Aber nutze die Zeit bis 2027, um deinen Riester-Vertrag einmal prüfen zu lassen. Wie hoch sind die Kosten? Wie viel Rendite hat er bisher gebracht? Lohnt sich eine Übertragung, oder fährst du mit dem alten Vertrag besser? Die Antwort hängt von deinem Vertrag, deinem Einkommen und der Zahl deiner Kinder ab.

Schließ das Altersvorsorgedepot nicht einfach online ab, ohne dich beraten zu lassen. Anbieter, Kosten und Anlagestrategie unterscheiden sich stark. Wie du das Altersvorsorgedepot in deine Familienfinanzen einbaust, liest du auch in meinem Artikel Finanzen als Eltern organisieren.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ab dem 1. Januar 2027. Ab dann sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Er läuft weiter. Eine Kündigung wäre sogar förderschädlich. Wenn du wechseln willst, überträgst du das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot.

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Der Staat legt für jeden eingezahlten Euro einen Euro drauf.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja. Anders als bei Riester werden künftig auch Selbstständige und Freiberufler:innen gefördert.

Gibt es das Altersvorsorgedepot auch mit Garantie?

Ja. Neben dem Depot ohne Garantie gibt es Produkte, die 80 oder 100 Prozent deiner Beiträge absichern. Dafür sind die Renditechancen geringer.

Wo bekomme ich Beratung zum Altersvorsorgedepot in Heidelberg und Mannheim?

Ich berate dich in Heidelberg, Mannheim, Leimen und im ganzen Rhein-Neckar-Kreis, vor Ort oder online. Das Erstgespräch ist kostenlos, und einen Termin kannst du direkt online buchen.

Über die Autorin

Elisa Hippert ist Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO (IHK) und Finanzcoach in der Region Heidelberg, Mannheim und Rhein-Neckar. Sie ist verbeamtete Gymnasiallehrerin, Mutter von drei Kindern und berät vor allem Frauen, Eltern und Lehrkräfte zu Altersvorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge; Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

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